Beratungs- und Therapieablauf
Erstgespräch
Mit einem Anruf oder einer E-Mail vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch zum Kennenlernen und um einen ersten Eindruck der Lern- und Leistungssituation Ihres Kindes zu gewinnen.
Im Erstgespräch werden folgende Themen mit Ihnen erörtert:
- Anamnese (Vorgeschichte und Erscheinungsform der Lernschwierigkeiten)
- Beratung bzgl. der Schule, im Umgang mit den Schwierigkeiten
- Information. Beratung und Material zur Antragstellung
- Klärung offener Frage
- erste Einschätzung des Problems
- Erläuterung und Vorstellung unserer Arbeitsweise
Wir bitten Sie, zum Erstgespräch mitzubringen:
- Fragen, die Sie an uns haben
- Testergebnisse, falls bereits vorhanden
- Schriftproben, aktuelle Schulhefte oder ähnliches
Förderdiagnosephase
Um Ihr Kind optimal unterstützen und fördern zu können, verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über die Stärken und Schwächen im Leistungsbereich. Hierzu führen wir standardisierte und informelle Rechtschreib-, Lese- oder Rechentests durch.
Testverfahren könnten sein:
- quantitative Rechtschreibleistung
- qualitative Fehleranalyse am freien Text
- quantitative / qualitative Rechenleistung
- quantitative / qualitative Leseleistung
- auditive Wahrnehmungsverarbeitung
- visuelle Wahrnehmungsverarbeitung
- Arbeitsgeschwindigkeit und Arbeitsgedächtnis
- Konzentration
- sensomotorische Integration
- Kindheits- und Schulanamnese mit Hilfe eines anamnestischen Fragebogens
Wurden solche Tests schon durch andere Institutionen durchgeführt, analysieren wir gerne die vorliegenden Testergebnisse.
Ziel unserer Förderdiagnostik ist es, mit der Förderung / Therapie genau an der Stelle zu beginnen, an der Ihr Kind im Moment beim Schriftspracherwerb oder bei den Rechenfertigkeiten steht.
Auswertungsgespräch
In einem Auswertungsgespräch erläutern wir Ihnen die förderdiagnostischen Ergebnisse, beraten uns über mögliche Lösungs- und Förderansätze und Sie erhalten in schriftlicher Form zusätzlich einen möglichen individuellen Förderplan, den sie gerne auch an die Schule oder andere Institutionen weitergeben können.
Anteile des Förderplans sind:
- spezielle Lern- und Trainingseinheiten
- Förderung der Wahrnehmung und Konzentrationssteigerung
- Aufbau positiver Emotionen und Lernmotivation
- Lernstrategien und Lerntechniken
Lerntherapie
Sollten Sie sich uns für eine Lerntherapie bei Kindertherapie Ruhrgebiet entscheiden, beginnt nun die Lerntherapie mit wöchentlichen Einzelsitzungen á 60 Minuten, gerne auch mit Ihrer Anwesenheit während der Stunden.
Für die Zeit zwischen den Sitzungen erhalten sie wöchentlich einen auf die Stunde abgestimmten Wochenplan mit Übungs- und Arbeitsmaterialien für die häusliche Förderung.
Auch während der Ferien können die Sitzungen stattfinden oder Ihr Kind erhält für die Ferienzeit Trainings- und Übungsmaterial, damit eine lückenlose Unterstützung gewährt ist.
Es finden regelmäßig (in der Regel alle 8-10 Wochen) begleitende Elterngespräche zur Besprechung der Entwicklung des Kindes und zur Beratung weiterer Lösungsansätze statt.
Auf Ihren Wunsch (und vorliegender unterschriebene Schweigepflichtentbindung) führen wir selbstverständlich Beratungs- und Informationsgespräche mit den Klassen- oder Fachlehrern und –lehrerinnen oder anderen beteiligten Fachkräften.
Wir dokumentieren den Therapieverlauf, führen Verlaufsdiagnostik durch und passen den Therapie- und Förderplan entsprechend an.
Nach „erfolgreicher“ Therapie führen wir ein Abschlussgespräch und Sie erhalten einen Abschlussbericht.
Kosten und Kostenübernahme
Es sind vier Arten der Finanzierung von Lerntherapien möglich:
- Private Kostenübernahme
Erstkontakt (45 Minuten)
+ Vorstellung des Problems / Störungsbeschreibung
+ Vorstellung des Problems / Störungsbeschreibung
+ Beratung zur Diagnostik und zur psychotherapeutischen Lerntherapie
kostenfrei
Erstdiagnostik (verteilt über drei bis fünf Einheiten)
+ Anamnese
+ Rechtschreib- Lese- und/oder Rechentest mit Fehleranalyse, quantitativ und qualitativ
+ Testung der phonologischen Bewusstheit
+ Testung der verschiedenen Teilleistungen
+ qualitative Analyse mehrerer Schriftproben freier Texte
+ soziale und emotionale Verhaltensbeobachtung
+ Erstellung eines individuellen lern- /psychodiagnostischen Befundes
einmalig zusätzlich der Kosten Einzeltherapie
52,- € (Ziffer 19.3, 19.5, 19.6 nach GebueH)
Einzeltherapie, 45 - 60 Minuten
26,25 € bis 35,- € (Ziffer 19.2 nach GebueH)
individueller Therapieplan und Material zum
täglichen 10- bis 15-minütigen Üben
kostenfrei
Lernpsychologisches Gutachten, psychotherapeutisches Gutachten, Therapiebericht, etc. je zweizeiliger Schreibmaschinenseite
15,50 € (Ziffer 19.4 nach GebueH)
Elterngespräche (60-75 Minuten) oder Gespräch mit der Schule (z.B. Elternsprechtag)
35,- € (Ziffer 19.5 nach GebueH)
Therapiesplan und Material für die Schulferien, wenn das Kind verhindert ist, erkrankt ist, etc.
pro Woche 18,- €
- Nach § 35a SGB VIII kann das Jugendamt einen Teil der Kosten oder auch die Gesamtkosten nach entsprechender Antragstellung und Untersuchung des Kindes- bzw. Jugendlichen durch den Schulpsychologischen Dienst oder eine neurologische Praxis übernehmen. Es ist unbedingt nötig, dass Sie vor dem Beginn der Therapie einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim für Sie zuständigen Jugendamt stellen. Dies kann formlos entstehen. Wenn Sie diese Hürde der Antragstellung genommen haben, haben Sie grundsätzlich ein Wunsch- oder Wahlrecht, bei welchem qualifizierten Lerntherapeuten Sie Ihr Kind fördern und therapieren lassen.
- Nach einem entsprechenden Antrag finanziert möglicherweise Ihre Krankenkasse die Lerntherapie als „heilkundliche Behandlung im schriftsprachlichen Bereich“. Hier muss der Kinderarzt (noch besser ein Neurologe) eine Teilleistungsstörung diagnostiziert haben und eine Lerntherapie empfohlen haben.
- Finanzierung über das JobCenter als ALH-II-Empfänger. Die Praxis Kindertherapie Ruhrgebiet ist über das Bildungsbüro der Stadt Essen berechtigt mit dem JobCenter abzurechnen.
Wir sind Ihnen bei der Formulierung von Anträgen auf Wunsch behilflich und erstellen Gutachten und Förderpläne als Anlage.
Bis eine Kostenübernahme vorliegt, müssen die Klienteneltern die Auslagen privat tragen, sie bleiben ausserdem der Praxis Kindertherapie Ruhrgebiet gegenüber Alleinschuldner.